MünchenBau darf 500 Wohnungen in der Torgauer Straße nach der vereinbarten 40-Prozent-Sobon bauen

Die Landeshauptstadt München hat den Aufstellungsbeschluss für das gemeinsam mit MünchenBau entwickelte Wohnbauprojekt in der Torgauer Straße in Moosach auf Grundlage der aktuell gültigen statt der neuen Sobon-Regelungen erlassen. MünchenBau-Gründer
und -Geschäftsführer Friedrich Neumann: „Wir freuen uns sehr, dass sich die Stadt einsichtig zeigt und dem Grundsatz des Vertrauensschutzes Folge leistet“. Der Münchner Bauträger und Projektentwickler errichtet im Bereich des ehemaligen Botanikums zusammen mit der Landeshauptstadt und Terrafinanz Wohnbau beidseits der Feldmochinger Straße bis 2024 rund 500 Wohnungen und eine Grundschule. Das seit mehreren Jahren in Planung befindliche Projekt schien gefährdet, weil die Stadt den Aufstellungsbeschluss zunächst den neuen, aber noch nicht beschlossenen Grundsätzen der sozialgerechten Bodennutzung (Sobon) unterwerfen wollte.

Entsprechend dem nun vorliegenden Aufstellungsbeschluss soll jetzt im Zuge eines Wettbewerbs ein schlüssiges und qualitätsvolles städtebauliches und landschaftsplanerisches Konzept ausgearbeitet werden als Grundlage für die Entwicklung des Bebauungsplanes.

MünchenBau arbeitet bereits seit mehreren Jahren mit dem Planungsreferat eng an der Erstellung des Bebauungsplans zusammen, um im nordwestlichen Münchner Stadtteil Moosach 500 neue Wohnungen und eine Grundschule zu schaffen. Der Projektentwickler hatte mit dem Planungsreferat vereinbart, dass der Aufstellungsbeschluss bis Ende 2020 im Stadtrat gefasst werden sollte – und zwar nach den aktuell gültigen Sobon-Grundsätzen. Im November letzten Jahres hatte das Stadtplanungsamt MünchenBau jedoch mitgeteilt, dass es den Aufstellungsbeschluss nicht bis Jahresende erlassen werde, weil der Stadtrat das Bebauungsplanverfahren möglicherweise den geplanten Sobon-Neuregelungen unterfallen lassen wolle.

Nach Ansicht von MünchenBau wäre eine solche Vorgehensweise unrechtmäßig gewesen: „Wenn ein Verfahren bereits so lange läuft und hohe Planungskosten ausgelöst wurden, muss sich der Bauträger darauf verlassen können, dass die Regeln nicht zu seinen Lasten verändert werden“. Mit dem nunmehr erlassenen Aufstellungsbeschluss sei diese Sorge glücklicherweise vom Tisch, zeigt sich Neumann erleichtert.

Von den geplanten 50.000 Quadratmetern Geschossfläche für Wohnbauzwecke des Bauprojektes in der Torgauer Straße gehören 75 Prozent der Stadt München. 25 Prozent, also rund 12.500 Quadratmeter Geschossfläche, entfallen auf die privaten Grundstücke. Von diesen werden 40 Prozent im Rahmen der Sobon-Regelung als Förderwohnungen gebunden.

 


 

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